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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(A) AGB für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen 
(B) AGB von Verkauf von Neufahrzeugen


(A) AGB für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen 

1.
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den
Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.

2.
1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem
Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmungen
dem Verkäufer .
2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies
gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für
nachträgliche Vertragsänderungen.
3. Sollte der Käufer das Fahrzeug 10 Werktagen nach
Kaufvertragsabschluss nicht abgenommen haben, ist der
Verkäufer durch schriftliche Erklärung zum Rücktritt
berechtigt.
4. Macht der Verkäufer von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch,
kann sie vom Käufer pauschalierten Schadensersatz in Höhe von
10% des vereinbarten Kaufpreises Verlagen kann.
Der Schadensersatzes ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren
Schaden nachweist.

3.
Der Kaufpreis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto
und sonstige Nachlässe, bezogen auf den Kaufpreis. Vereinbarte
Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

4.
1. Der Verkäufer und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes in bar zur Zahlung fällig, soweit
nichts anderes vereinbart worden ist.2. Besteht zwischen der Verkäufer und dem Käufer, hinsichtlich
des Kaufpreises eine Teilzahlungsvereinbarung und ist der Käufer
eine juristisch Person oder selbstständige berufliche Tätigkeit
bestimmt, wird der gesamte Restkaufpreis – ohne Rücksicht auf
die Fälligkeit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum
Fälligkeitsdatum angelaufen vereinbarter Zinsen fällig, wenn der
Käufer mindestens zwei aufeinanderfolgenden
Teilratenzahlungen ganz oder teilweise, mit mindestens 10%, bei
einer Laufzeit des Kreditvertrages über drei Jahre mit 5% des
Teilzahlungspreises, in Verzug ist. Die gesamte Restforderung
wird ferner fällig, wenn der Käufer seine Zahlung allgemein
einstellt oder wenn über sein Vermögen ein Vergleich oder
Konkursverfahren beantragt ist.
Das gleiche gilt bei einer natürlichen Person als Käufer, wenn der
Kredit zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit bestimmt ist und der Barzahlungspreis
4.000,00 EUR übersteigt. Statt die Restforderung zu verlangen,
kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von
zwei Wochen zur Bezahlung des rückständigen Betrages setzen, mit
der Erklärung, dass sie bei Nichteinhaltung innerhalb der Frist,
die Erfüllung des Vertrags durch den Käufer ablehne. Nach
erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Verkäuferin berechtigt,
durch schriftliche Erklärung, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz, wegen Nichterfüllung, zu verlangen. Der
Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
Eine zwischen dem Verkäufer und dem Käufer getroffene
Vereinbarung von Teilzahlung, die nicht unter Ziffer 2 fällt, kann
der Verkäufer kündigen und die Zahlung der Restforderung
verlangen, wenn
- der Käufer mit mindestens zwei aufeinander-folgenden
Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und derrückständige Betrag. mindestens 10%, bei einer Laufzeit der
Teilzahlung von mehr als drei Jahren mindestens 5% des
Teilzahlungspreises beträgt und die Verkäuferin dem Käufer
erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen
Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung
innerhalb der Frist die gesamte Restforderung verlangt werde.
Verlangt die Verkäuferin Zahlung der Restforderung, so
vermindert sich diese um die Zinsen und sonstigen
laufzeitabhängigen Kosten der Teilzahlung, deren gestaffelte
Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit der Restschuld
entfallen. Statt die Zahlung der Restforderung zu verlangen , kann
die Verkäuferin, wenn der Käufer mit mindestens zwei
aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in
Verzug ist, bzw. kommt und der rückständige Betrag mindestens
10%, bei einer Laufzeit der Teilzahlung von mehr als drei Jahren
mindestens 5% des Teilzahlungspreises beträgt, dass sie bei
Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist die Erfüllung des Vertrages
durch den Käufer ablehne und von diesem zurücktrete. Nach
erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann die Verkäuferin durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, womit der
Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen wird.
1. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderen
Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen, unter
Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
2. Gegen die Ansprüche mit dem Verkäufer kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtsfähiger Titel vorliegt. Ein
Zurückhaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf
Ansprüche auf dem Kaufvertrag beruht.
3. Verzugszinsen werden mit 5% per anno über den aktuellen
Basiszinssatz der EZB berechnet. Sie sind höher oder niedrigeranzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem
höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung
nachweist.

5.
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der
dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum dem Verkäufer.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle
Forderungen bestehen, die die Verkäuferin gegen den
Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand,
z.B. Aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen,
sowie sonstige Leitungen nachtäglich
erwirbt.
Ist der Käufer eine juristische Person oder ein Kaufmann bei dem
der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, gilt der
Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der
Verkäufer aus einer laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber
dem Käufer hat. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verkäufer
zu.
2. Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand heraus verlangen,
wenn
a) bei einem unter Abschnitt 4, Ziffer 2 Abs. 1 genannten
Käufer die dort beschriebenen Voraussetzungen
gegeben sind oder
b) bei einem unter Abschnitt 4, Ziffer 3 genannten Käufer
die dort erwähnten Voraussetzungen vorliegen oder
jener Käufer die Eidesstattliche Versicherung abgegeben
hat oder
c) der Käufer seiner Verpflichtung aus den nachstehenden
Ziffern 3 oder 4 trotz schriftlicher Aufforderung ausnachstehender Ziffer 6 nicht nachkommt.
Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die nicht auf dem
Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.
Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder an sich, so
sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer den
gewöhnlichen Händlereinkaufswert
des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet.
Die durch den Käufer bezogenen Nutzungen sind angemessen zu
vergüten.
Der Verkäufer kann den Käufer erneut schriftlich eine
angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen setzen
und ankündigen, wenn der Käufer innerhalb der First seine
Verpflichtungen erfüllt, die Rückgabe des Kaufgegenstandes
unter der Berücksichtigung des gezahlten Kaufpreises anbieten
werde.
Der Käufer trägt alle sämtliche Kosten der Rücknahme und der
Verwertung des Kaufgegenstandes . Die Verwertungskosten
betragen ohne weitere Nachweise 5% des Verwerter loses. Sie
sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin
höhere oder Käufer niedrigere Kosten nachweist. Etwaige
Sachverständiger- oder Gutachter Kosten, die für die Bewertung
des Kraftfahrzeuges erforderlich werden, sind vom Käufer zu
tragen.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung,
Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder
anderweitige, die Sicherung dem Verkäufer beeinträchtigende
Überlastung oder Veränderung des Kaufgegenstandes, zulässig.
1. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des
Kaufgegenstandes, oder bei Ausübungen des
Unternehmenspfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer denVerkäufer unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen,
sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der
Verkäufer hinzuweisen.
2. Der Käufer hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu
halten und alle vom Hersteller vorgesehene Wartungsarbeiten und
Instandsetzungen sofort dem Verkäufer einer anerkannten Werkstatt
ausführen zu lassen.
3. Künftige Ansprüche gegen Versicherung /
Haftpflichtversicherung / juristische und natürliche Personen, die
der Käufer aufgrund Beschädigungen am vertragsgegenständigen
Fahrzeug erwirbt, tritt der Käufer bereits zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses an die Verkäuferin ab, sofern der volle
Kaufpreis zu Zeitpunkt des Schadensereignisses noch nicht
bezahlt ist.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner
Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragtem gelenkt, so
haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstehende Schäden.
Probe- oder Überführungsfahrten, welche mit einem Roten
Kennzeichen bzw. Kurzzeitkennteichen der Firma Moto Mittrach , Greenwichstrasse 3, 66482
Zweibrücken
durchgeführt werden sind nur haftpflichtversichert.(Keine
Teilkasko, keine Vollkasko!)

6.
Mündliche Angaben der Verkäufer über Gewicht, Dimension,
Zahl der PS, Baujahr, Typ, Betriebsstoffverbräuche, Dauer und
Maß der Benutzung sind unverbindlich und nur als annähernd zu
betrachten.

7.
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind
ausgeschlossen8.
Widerrufs recht nur bei Verträgen welche nicht bei uns im Haus
abgeschlossen werden, gemäß Fernabsatzgesetz:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen formlos in Textform (z.B. Einschreibe-Brief, Fax,
E-Mail), oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Ausführung des Widerrufs, oder der Sache
an unsere Firmenadresse : Moto Mittrach , Greenwichstrasse 3,66482 Zweibrücken
Widerrufs folgen :
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie
die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Betrag beeinträchtigt. Bei einer
Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert
insgesamt bis zu 25,00 € beträgt, haben Sie die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Ihr Widerrufs recht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner
mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder Sie
diese selbst veranlasst haben.9.
Erfüllungsort für die Leistungen aus vorgenanntem gegenseitigen
Vertrag ist der Sitz der Verkäufer.
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
dem gegenseitigen Vertrag, einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen, ist ausschließlich Gerichtsstand dem
Verkäufer.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seine Adresse oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


(A) ENDE

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(B) AGB von Verkauf von Neufahrzeugen


1.
1.Der Käufer ist an die Bestellung vier Wochen
gebunden. Die 4-Wochen-Frist beginnt mit dem
Bestelldatum. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,
wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des
näher bezeichneten Kaufgegenstands innerhalb dieser
Frist bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.
2. Übertragung von Rechten und Pflichten des
Verkäufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Käufers.

2.
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und
sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistung (z. B. Überführungskosten)
werden zusätzlich berechnet.

3.
1. Der Kaufpreis und Preis für Nebenleistungen sind
bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8
Werktagetagen nach Zugang der schriftlichen Bereitstellung – und Aushändigung
oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
2.Sind zwischen Verkäufer und Käufer Teilzahlungen
vereinbart und ist der Käufer eine juristische Person
oder ist der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages für
seine bereits ausgeübte gewerbliche oder
selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, wird die
gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die
Fälligkeit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum
Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig,
wenn der Käufer mit mindestens zweiaufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder
teilweise und mindestens 10% bei einer Laufzeit eines
Kreditvertrages über drei Jahre, mit 5% des
Teilzahlungspreises, in Verzug ist.
Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn der Verkäufer
seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen
das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist. Das
gleiche gilt bei einer natürlichen Person als Käufer, wenn der
Kredit zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit bestimmt ist und der Barzahlungspreis
4.000,00 EUR übersteigt.
3. Statt die Restschuld zu verlangen, kann der
Verkäufer – unbeschadet ihrer Rechte aus Abschnitt
7, Ziffer 2 – dem Käufer schriftlich eine Nachfrist
von 2 Wochen zur Zahlung des rückständigen
Summe ( Betrag ) setzen, mit der Erklärung, dass sie bei
Nichtzahlung innerhalb der Frist die Erfüllung des
Vertrags durch den Käufer ablehne.
Nach erfolgloser Nachfristsetzung ist der Verkäufer berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz, wegen Nichterfüllung,
zu verlangen.
Mit Ausübung einer der vorgenannten Varianten ist die Erfüllung
des Vertrags ausgeschlossen.
4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel
werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur
zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller
Einziehungs- und Diskontspesen
5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der
Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel
gegen den Verkäufer vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrechtdes Käufers kann nur geltend
gemacht werden, soweit es sich um Ansprüche aus
dem gegenständlichen Vertragsverhältnis handelt
6. Verzugszinsen werden mit 5% per
jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet. Sie sind
höher oder niedriger zu setzen, wenn der Verkäufer
eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der
Käufer eine geringere Belastung nachweist.

4.
1. Verbindliche Liefertermine / Lieferfristen sind schriftlich zu
vereinbaren. Vereinbarte Liefertermine / Lieferfristen beginnen
mit Vertragsabschluss zu laufen. Werden nachträglich Vertragsänderungen
vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin
oder eine Lieferfrist zu vereinbaren.
2. Höhere Gewalt oder bei dem der Verkäufer oder deren Lieferanten
eintretenden Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhen, Streik,
Aussperrungen, welche der Verkäufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern den Kaufgegenstand zum vereinbarten
Termin oder innerhalb des vereinbarten Termins oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1
genannten Termine und Fristen um die Dauer des durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen.
3. Angaben über die bei dem Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen
oder Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte,
Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw., des Kaufgegenstandes
sind Vertragsinhalt. Sie sind als annähernd zu betrachten
und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als
Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand gemäß Abschnitt
VIII fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine Zusicherung gegeben
ist.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton,sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des
Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und
die Änderung für den Käufer zumutbar sind.
Sofern der Verkäufer oder der Hersteller / Importeur zur Bezeichnung
der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstands
Zeichen oder Nummer gebraucht, können allein hieraus keine
Rechte abgeleitet werden

5.
1. Der Käufer hat das Recht innerhalb von acht Werktagen, nach der
Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort
zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Fristsetzung,
den Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher
Probefahrten, bis höchstens 1 Stunde, zu halten.
3. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger
als 10 Werk Tage im Rückstand, so kann die Verkäuferin dem Käufer
schriftlich eine Nachfrist von 14 Tage setzen, mit der Erklärung,
dass sie nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt
vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz, wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
Die Festsetzung einer Nachfrist bedarf es nicht,
wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig
verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Zeit
der Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. Bei
Fahrzeugen mit nicht gängiger Ausstattung, bei im
Verkaufsgebiet der Verkäuferin selten verlangten
Fahrzeug Typen, bedarf es in diesem Fall auch nicht der
Bereitstellung.
4. Verlangt die Verkäuferin Schadensersatz, so beträgtdieser 10% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist
höher oder niedriger auszusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren
oder Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

6.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme
vom Käufer oder seinem Beauftragtem gelenkt, so haftet der
Käufer für dabei am Fahrzeug entstehende Schäden.
Probe- oder Überführungsfahrten, welche mit einem Roten Kennzeichen
bzw. Kurzzeitkennteichen
Moto Mittrach durchgeführt werden sind nur haftpflichtversichert. (
Keine Teilkasko, keine Vollkasko!)

7.
1. Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich, dem Verkäufer aufgrund
des Kaufvertrages zustehenden Forderungen, Eigentum dem
Verkäufer. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, für
alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer, im Zusammenhang
mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen
oder Ersatzteillieferungen, sowie sonstigen Leistungen,
nachträglich erwirbt.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der
Vertrag zum Betreiben seines Handelsgewerbes gehört, gilt der
Eigentumsvorbehalt auch für die Forderung aus der laufenden
Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum
Besitz des Fahrzeugbriefs dem Verkäufer zu.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf
den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche
mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherungbesteht.
2. Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand heraus verlangen,
wenn:
a)bei einem unter Abschnitt 3, Ziffer 2, Abs. 1 genannte Käufer
die dort erwähnten Voraussetzungen gegeben sind oder
b) bei einem unter Abschnitt 3, Ziffer 3 genannten Käufer, die
dort erwähnten Voraussetzungen vorliegen oder jener Käufer die
Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder
c)der Käufer seiner Verpflichtung aus den nachstehenden Ziffern
3 oder 4 oder trotz schriftlicher Aufforderung aus nachstehender
Ziffer 6 nicht nachgekommen.
Zurückbehaltungsrecht des Käufers, die nicht auf dem Kaufvertrag
beruhen, sind ausgeschlossen.
Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder an sich, so
sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass den Verkäufer
dem Käufer den gewöhnlichen Händlereinkaufswert des
Kaufgegenstands zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf
Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahem des
Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach der Wahl des
Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
beauftragt, der den gewöhnlichen Verkaufswert ermittelt.
Die Kosten der Beauftragten des Sachverständigen trägt der Käufer.
Die Verkäuferin kann dem Käufer erneut schriftlich eine angemessene
Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen setzen und
ankündigen, wenn der Käufer innerhalb der Frist seine Verpflichtungen
erfüllt, die Rückgabe des Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung
des gezahlten Kaufpreises anbieten werden.
Außer im Fall des Abschnitt 3, Ziffer 3, trägt der Käufer sämtliche
Beträge der Rücknahme der Verwertung, des Kaufgegenstandes.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des
Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,wenn der Käufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten
nachweist.
1. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorherigen
schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin eine Veräußerung,
Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige,
die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Unterlassung
oder Veränderung des Kaufgegenstandes, zulässig.
2. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes,
oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts
einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort
schriftliche Mitteilung zu machen, sowie den Dritten unverzüglich
auf den Eigentumsvorbehalt dem Verkäufer hinzuweisen.
3. Wurden der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vereinbart,
hat des Käufer diese unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts
mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen,
mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag
des Verkäufers zustehen. Der Käufer ermächtigt der Verkäufer
für sich einen Versicherungsschein über die Fahrzeugvollversicherung
zu beantragen und Auskunft über das vorgenannt
Versicherungsverhältnis einzuholen.
Kommt der Käufer dieser trotz schriftlicher Mahnung dem Verkäufer
nicht nach, kann diese selbst die Vollkaskoversicherung
auf Kosten des Käufers abschließen, die Versicherungsprämie
verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag
einziehen.
4. Der Käufer hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsmäßigen Zustand zu
halten und alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten
und Instandsetzungen unverzüglich von der Verkäuferin oder einer
für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Werkstatt
ausführen zu lassen.5. Künftige Ansprüche gegen Versicherung / Haftpflichtversicherung
/ juristische und natürliche Personen, die der Käufer aufgrund
Beschädigungen am vertragsgegenständigen Fahrzeug erwirbt,
tritt der Käufer bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
an die Verkäuferin ab, sofern der volle Kaufpreis zum
Zeitpunkt des Schadensereignisses noch nicht bezahlt ist.

8.
1.Der Verkäufer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit
während der zwei Jahre seit Auslieferung des
Kaufgegenstandes. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist
der Stand der Technik für vergleichbare Fahrzeuge des
Typs oder des Gegenstandes bei Auslieferung.
2. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von
Fehlern und durch sie an anderen teilen des
Kaufgegenstandes verursachten Schäden
(Nachbesserungen).
3. Vor der Ausübung anderer Gewährleistungsrechte
hat der Verkäufer des Recht der 3-fachen Nachbesserung.
Für die Nachbesserung gilt folgendes:
a) Der Käufer kann seine Nachbesserungsansprüche ausschließlich
bei dem der Verkäufer geltend machen. Der
Käufer hat dem Verkäufer von den vorhandenen Mängeln
unverzüglich, schriftlich, in Kenntnis zu setzen.
Nachbesserungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen
durch Ersatz oder Instandhaltung fehlerhafter
Teil ohne Berechnung derjenigen Aufwendungen, die
zum Zweck der Nachbesserung erforderlich sind, insbesondere
Arbeits- und Materialkosten. Ersetzte Teile werden
Eigentum der Verkäuferin, sofern die Sache gem.
Abschnitt 7 veräußert worden ist.
b) werden durch die Nachbesserung zusätzliche Hersteller /Importeure vorgeschriebener Wartungsarbeiten erforderlich,
übernimmt der Käufer die anfallenden Kosten, einschließlich
der Kosten benötigter Materialien und
Schmierstoffe.
c) Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird
bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes
Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
4.Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht,
wenn der Fehler oder der Schaden dadurch entstanden
ist , dass
a) der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich
Gelegenheit zur Nachbesserung gibt.
oder b) der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt
oder überbeansprucht worden ist .
oder c) der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der
für den Käufer erkennbar vom Hersteller / Importeur
für die Betreuung nicht anerkannt und
nicht sachgemäß instandgesetzt, gewartet oder
gepflegt worden ist.
oder d) in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden
sind, deren Verwendung der Hersteller / Importeur
nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand
in einer vom Hersteller / Importeur nicht
genehmigten Weise geändert worden ist.
oder e) der Käufer die Vorschriften über die Behandlung,
Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes
nicht befolgt hat.
5. natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Die vorstehend genannten Gewährleistungsansprüche verjähren
mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. Ziffer 1.

9.
Der Verkäufer haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
für Schäden, wenn sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder
ihre Erfüllungshilfe schuldhaft verursacht haben. Bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer dem Käufer unbeschränkt.
Bei geringer Fahrlässigkeit haftet sie beschränkt.
Die Haftung besteht nur, soweit der Schaden der Leistung von
Versicherungen übersteigt und Drittschäden nicht im Rahmen des
Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ersetzt
werden. Die Haftung beschränkt sich dabei der Höhe nach
auf jeweilige Mindestversicherungssumme nach dem Gesetz für
Pflichtversicherung für KFZ - Halter.
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind
ausgeschlossen.
Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.
1. Die Haftung wegen Lieferverzug ist in Abschnitt IV abschließend
geregelt.
2. Die Rechte des Käufers auf Gewährleistung gem. Abschnitt
7. bleiben unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Verkäufer
für von ihnen durch geringe Fahrlässigkeit verursachten
Schäden.

10.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten ebenfalls, soweit anwendbar,
für von dem Verkäufer veräußertes Zubehör.

11.
Wiederrufsrecht bei Verträgen, welche nicht bei uns in der Firma( Moto Mittrach ,
Greenwichstrasse 3 , 66482 Zweibrücken abgeschlossen
werden gemäß Fernabsatzgesetz: Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von 8 Werktagen ohne Angabe von
Gründen formlos in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail),durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Ausführung des Widerrufs, oder der Sache an uns .
Kontaktadresse für den Widerruf: Moto Mittrach , Greenwichstrasse 3 , 66482 Zweibrücken
Widerrufsfolgen :
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung,
deren Bestellwert insgesamt bis zu 20 Euro beträgt, haben
Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung
für Sie kostenfrei." Nicht paketversandfähige Sachen werden bei
Ihnen abgeholt.
Ihr Widerruf recht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner
mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder Sie
diese selbst veranlasst haben.

12.
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich
Wechsel und Scheckforderungen, ist ausschließlich der Gerichtsstand
dem Verkäufer maßgebend.2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(B) ENDE